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   BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21   

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BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21 (https://dejure.org/2022,18065)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2022 - 8 B 52.21 (https://dejure.org/2022,18065)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - 8 B 52.21 (https://dejure.org/2022,18065)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21
    Danach ist geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben und die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64 Rn. 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 Rn. 10, jew. m. w. N.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285 und vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361 ).
  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21
    Danach ist geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben und die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64 Rn. 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 Rn. 10, jew. m. w. N.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285 und vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361 ).
  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 Rn. 42).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09

    Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21
    Danach ist geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben und die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64 Rn. 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 Rn. 10, jew. m. w. N.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285 und vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361 ).
  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis aufgrund der fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden, im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - ZfWG 2019, 262 Rn. 4).
  • BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09

    Vermögenszuordnungsrecht; Gemeinden in der DDR; Körperschaft des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21
    Danach ist geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben und die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64 Rn. 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 Rn. 10, jew. m. w. N.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285 und vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361 ).
  • BVerwG, 22.02.2023 - 9 B 17.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt von den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls ab, die sich einer allgemeingültigen Klärung entziehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 8 B 52.21 - juris Rn. 7).
  • VG Cottbus, 13.02.2023 - 8 K 3047/17

    Schwerbehindertenrecht, hier: Erhebung einer Ausgleichsabgabe

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Februar 1974 - III C 115.71 -, juris Rn. 18; und Beschluss vom 13. Juni 2022 - 8 B 52/21 -, juris Rn. 7; Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 7. Juni 2018 - VG 3 L 733/17 --, S. 4 f. EA).
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